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AGBs

Die wichtigsten Fakten über Ihre Anmietung

Ihre Verantwortung
Sie sind uns gegenüber verantwortlich, wenn das Fahrzeug abhanden kommt oder beschädigt wird, sowie für Bußgelder für Verkehrsverstöße und andere Gebühren, die während der Anmietung entstehen.

Schäden
Bevor Sie losfahren, sollten Sie das Fahrzeug auf Schäden überprüfen und diese im Fahrzeugzustandsbericht oder über die App festhalten. Dadurch können Streitfälle über Schaden bei der Rückgabe vermieden werden.

Versicherung und Haftungsbeschränkungen
Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig durch, damit Sie Ihre Pflichten bei der Nutzung des Fahrzeuges verstehen und damit Sie wissen, dass Ihre Versicherung und Haftungsbeschränkungen unwirksam sein können, wenn Sie gegen den Vertrag verstoßen.

Rückgabe
Wenn Sie das Fahrzeug verspätet als vereinbart/gebucht zurückgeben oder wenn es in einem besonders schmutzigen oder übel riechenden Zustand ist, können Ihnen zusätzliche Gebühren berechnet werden. Bei Rauchen im Fahrzeug werden zusätzliche Gebühren berechnet.

Kontakt und Abhilfe
Über den Mietzeitraum sowie auch nach Ende der Anmietung können Sie uns während der Öffnungszeiten erreichen.

Grundlegende Informationen

1. Mietvertrag
Der Vertrag wird geschlossen zwischen uns, der Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH, und Ihnen, wie im Mietvertrag namentlich benannt.

2. Das Fahrzeug
Wir sind verpflichtet, das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung, in verkehrstüchtigem Zustand, ordnungsgemäß versteuert und angemeldet bereitzustellen. Weiters sind wir verpflichtet, die Fahrzeuge mit der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bereitzustellen. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie die Extras in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese erhalten haben, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. Bitte überprüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig, bevor Sie es in Betrieb nehmen.

3. Mietdauer
Sie sind während der Mietdauer verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras:

  1. Die Mietdauer beginnt, wenn Sie das Fahrzeug abholen („Check-out“) und endet, wenn wir bestätigen, dass wir das Fahrzeug und die Schlüssel erhalten haben („Check-in“).
  2. Bis auf Weiteres ist die Rückgabe der Fahrzeuge aus Dauermietverhältnissen nur zu Öffnungszeiten des Betriebes möglich. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine einwandfreie Übergabe und korrekte allfällige Fehlerfeststellung gewährleistet ist.

4. Kosten
Sie verpflichten sich, die im Mietvertrag angegebenen Kosten für das Fahrzeug und die gewählten Extras für die Mietdauer zu begleichen. Sie verpflichten sich, die Mietkosten im Falle von Verlängerungen der Mietdauer, einschließlich der Kosten für gewählte Extras, zu bezahlen. Weiters sind sie verpflichtet, anfallende Kosten in den nachfolgend genannten Fällen zu tragen:

  • Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs,
  • Professionelle Reinigung,
  • Abschleppen des Fahrzeugs,
  • Maut,
  • Geldstrafen für Parkverstöße oder Verkehrsdelikte,
  • sonstige Strafen und Gebühren sowie die hiermit verbundenen

Verwaltungs- und Bearbeitungsentgelte, soweit diese nach diesen Anmietbedingungen anfallen. Der Mietzins ist jeweils am 1. eines jeden Abrechnungsmonats fällig. Bei verspäteten Mietzinszahlung behalten wir uns die Geltendmachung von Zinsen und Mahngebühren im gesetzlichen Ausmaß ausdrücklich vor. Bei vom Mieter verschuldetem Zahlungsverzug-hinsichtlich des Mietzinses oder hinsichtlich anderer aus dem Mietverhältnis resultierender (Schadenersatz-)Forderungen werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zur Zahlung fällig. Für Mahnungen werden zusätzlich Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00 inklusive Umsatzsteuer pro Mahnung verrechnet, es sei denn, dieser Betrag stünde zur Höhe der eingemahnten Forderung in keinem angemessenem Verhältnis.

5. Nutzung des Fahrzeugs
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden und das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen. Weiters sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nur auf rechtmäßige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen; den richtigen Kraftstoff zu verwenden; das Fahrzeug zu verschließen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbaren Dachverkleidungen sowie die Motorhaube ordnungsgemäß verschlossen sind; die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:

  • zu Werbezwecken
  • für jegliche Form von Motorsport (in der Freizeit oder professionell) oder vergleichbare Aktivitäten;
  • für Fahrten auf unbefestigtem Gelände;
  • um andere Fahrzeuge oder Anhänger damit zu ziehen; um entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren, mit Ausnahme von Mineralölen oder ähnlichen Produkten gemäß geltendem Recht (oder gemäß den Besonderen Mietvertragsbedingungen der Mietstation) und dem für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Kraftstoff oder Gas;
  • anderen als den autorisierten Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben.

Sie dürfen nur in den von uns freigegebenen Ländern fahren. Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedstaat registriert ist außerhalb der EU fahren, dürfen Sie das Fahrzeug in einem auswärtigen Land nicht länger fahren, als es nach den geltenden Gesetzten zulässig ist.

6. Unfälle, Diebstahl und Schäden
Als Grundregel gilt: Sie haften für Schäden, Verlust oder Diebstahl am Fahrzeug, am Fahrzeugzubehör und an gebuchten Extras, die die Folge eines schuldhaften Verstoßes gegen das Gesetz oder gegen die Bestimmungen dieses Mietvertrags durch Sie, einen Ihrer Mit- Zusatzfahrer oder durch eine Person, die Sie das Fahrzeug während der Mietdauer überlassen haben, ist. Indem Sie eine Haftungsreduzierung abschließen/Durch die abgeschlossene Haftungsreduzierung, können Sie eine solche Haftung im Geltungsbereich der Haftung auf den Selbstbehalt reduzieren oder gänzlich ausschließen. Sie sind verpflichtet, unverzüglich die Polizei und uns innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt war, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt war. Im Falle des Untergangs, des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, den in diesem Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt, sowie sämtliche anfallenden Steuern und Gebühren für die Bearbeitung des Schadens oder Diebstahls zu bezahlen. Diese Ersatzpflicht kann entfallen, wenn Sie den Untergang, den Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugs nicht zu vertreten haben oder eine zusätzliche Haftungsreduzierung, um Ihren Selbstbehalt zu reduzieren, abgeschlossen haben. Unter den im Abschnitt 7 beschriebenen Umständen kann die Haftungsreduzierung entfallen. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall einen ordnungsgemäß ausgefüllten Schadensbericht inkl. polizeilicher Meldung zu übermitteln, wobei insbesondere die Kontaktdaten der beteiligten Parteien bekannt zugeben sind. Wir berechnen eine Gebühr zur Deckung der anfallenden Kosten, wenn wir Sie kontaktieren müssen, um ein ordnungsgemäß ausgefülltes Schadensbericht-Formular zu erhalten. Sie haften nicht für Verluste oder Kosten für Schäden, soweit diese unserem Versäumnis bei der Wartung des Fahrzeugs zuzuschreiben sind oder durch eine Herstellergarantie gedeckt sind.

7. Haftungsreduzierung
Bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs senkt die Haftungsreduzierung den von Ihnen zu zahlenden Betrag auf den angegebenen Selbstbehalt. Wir werden Ihnen nicht mehr als den angegebenen Selbstbehalt einschließlich Steuern (sofern zutreffend)sowie unsere Bearbeitungsgebühr für Schäden und/oder Diebstahl berechnen, es sei denn, es liegt ein Entfall der Haftungsreduzierung vor. Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung unter Punkt 6. genannten Pflichten (Obliegenheiten i.S. des § 6 VersVG) führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung bzw. dem Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung, sofern diese Verletzung auf die Feststellung des Versicherungsfalles, die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung und/oder die Feststellung oder Umfang der Schadenersatzverpflichtung des Mieters gegenüber der Vermieterin Einfluss gehabt hat oder mit dem Vorsatz erfolgt ist, diese Leistungspflichten zu beeinflussen bzw. die Feststellung dieser Umstände zu beeinträchtigen. Ihre Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Verlust oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder auf einem vorsätzlichen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung gemäß Abschnitt 5 (Nutzung des Fahrzeuges) und Abschnitt 6 (Unfall, Diebstahl und Schaden) beruht. Wenn der Verlust oder Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung gemäß Abschnitt 5 und 6 sind wir im Rahmen der geltenden Gesetze berechtigt, Schadenersatz in gesetzlichem Umfang, bis zur vollen Höhe des Betrags des Schadens oder Verlusts, der uns entstanden ist oder entstehen wird zu verlangen.

8. Geldstrafen und Gebühren
Sie müssen für alle Parkgebühren oder Geldstrafen aufkommen, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Fahrzeugs anfallen. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühren für die Bearbeitung dieser Geldstrafen und Gebühren zu zahlen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein Verlust oder Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungsgebühr.

9. Kraftstoff
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug mit vollem Tankinhalt zurückzugeben, so wie er ihn auch übernommen hat. Sollte der Tank nicht zur Gänze gefüllt sein, wird eine Pauschale von 200 Euro inkl. MWST verrechnet. Diese Pauschale deckt den fehlenden Treibstoff und den Zeitaufwand das Fahrzeug zu betanken.

10. Zusatzfahrer und Mitfahrer
Grundsätzlich wird das Mietverhältnis mit einer Person abgeschlossen. Der Mieter trägt die Alleinverantwortung der Fahrzeugüberlassung zeitweise oder für einen gewissen Zeitraum/Wegstrecke.

11. Änderungen Ihrer Anmietung
Sie zahlen für jede Preiserhöhung, die im Mietvertrag abgeschlossen wurde, wenn Sie die Mietdauer ändern oder die vereinbarte Kilometerleistung überschreiten. Sie verpflichten sich zur Zahlung einer Einweggebühr, wenn Sie das Fahrzeug an einer anderen Mietstation zurückgeben als die, an der Sie es abgeholt haben. Hinweis: Sie sind dazu verpflichtet, die Änderung Ihrer Wohnadresse dem Vermieter umgehend bekannt zu geben.

12. Vorzeitige Rückgaben
Wenn Sie das Fahrzeug und Extras vorzeitig zurückgeben, verlieren Sie die Vorteile eines eventuell genutzten speziellen Angebots, wenn Sie dessen Bedingungen nicht mehr erfüllen. Dies kann dazu führen, dass die Anmietung hierdurch teurer wird. Für nicht genutzte Tage gibt es keine Erstattung.

13. Schadenersatzforderung bei vorzeitiger Vertragsauflösung

Im Falle einer von Mieterseite verschuldeten vorzeitiger Vertragsauflösung infolge Nichteinhaltung der Bestimmungen des Mietvertrages bzw. Eintritt eines Zahlungsverzuges, ist die Mieterin berechtigt den eingetretenen Nutzungsentgang aus dem Titel des Schadenersatzes für die restliche Laufzeit des begründeten Mietverhältnisses (Monat der Vertragsauflösung bis einschließlich des letzten Monates der Vertragslaufzeit) im Ausmaß von 40 % der restlichen vereinbarten Mietzinsbeträge geltend zu machen und verpflichtet sich die Mieterin diesen Forderungsbetrag der Mieterin gesondert binnen 14 Tagen nach Vorschreibung zu ersetzen, wobei ausdrücklich auch einer Aufrechnung mit einem hinterlegten Kautionsbetrag vereinbart wird.
Dieser Nutzungsentgang ist daher zusätzlich zu allfälligen sonstigen Zahlungsforderungen aus dem aufgelösten Mietvertrag (Mietzinsrückstände, Kilometerüberschreitung, Instandsetzungsaufwand etc.) zu leisten.

14. Verspätete Rückgaben
Sofern nicht anders vereinbart, müssen Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras an dem Tag/zu der Zeit und an dem Standort zurückgeben, der/die auf diesem Mietvertrag angegeben ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie sich verspäten werden, liegt es in Ihrem eigenen Interesse, bei uns eine Verlängerung der Mietzeit zu beantragen. Eine Zusatzgebühr ist fällig, sobald der Rückgabezeitpunkt um eine Stunde überschritten wird. Nach dieser Stunde wird Ihnen zusätzlich zum Mietpreis ein Tagessatz verrechnet. Falls Sie sich um eine längere Zeitspanne verspäten, werden wir am dritten Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin Ihre Debitkarte mit einer Vorabautorisierung für eine Zahlung im Gegenwert der Kosten für fünf Miettage belasten –beziehungsweise der Kosten für zehn Tage, falls Sie eine Kreditkarte im Zusammenhang mit den Preisen benutzen, die für „Zahlung an der Mietstation“ gelten. Falls Sie das Fahrzeug innerhalb dieser fünf beziehungsweise zehn Tage (je nachdem, was anzuwenden ist) zurückgeben, werden Ihnen nur Ihre tatsächlich genutzten Miettage in Rechnung gestellt, zuzüglich etwaiger weiterer Kosten, die Sie uns schulden. Wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben, stimmen Sie zu, dass wir Ihre Zahlungskarte mit allen während der Mietdauer anfallenden Kosten belasten.

15. Vorabautorisierung
Dieser Punkt hat nur Gültigkeit für Fahrzeuganmietungen unter Verwendung des Softwarepaketes. Nur über Registrierung und Bekanntgabe der Kreditkarte sind Zahlungsabwicklungen möglich. Wir nehmen eine Vorabautorisierung auf Ihre Zahlungskarte vor. Dadurch wird ein Betrag auf Ihrer Zahlungskarte reserviert, daher sollten Sie sicherstellen, dass am Ende der Mietzeit ausreichende Mittel für die Zahlungsabwicklung vorhanden sind. Wenn Sie mit einer anderen Karte bezahlen, kann es sein, dass es bis zu 14 Tagen dauert, bis Ihre Bank das reservierte Geld wieder freigibt. Bei Dauermietverhältnissen von länger als einem Monat wird eine monatliche Vorschreibung der Mietkosten inkl. UST vorgenommen. Die erste Miete ist im Vorhinein zu bezahlen.

16. Zahlungen
Wenn Sie in einer anderen Währung, als der des jeweiligen Landes zahlen möchten, verwenden wir bei der von uns durchgeführten Währungsumrechnung den Umrechnungskurs basierend auf dem Großhandelssatz der Citibank plus 4 %.

17. Tracking
Die Fahrzeuge sind mit Systemen zur Fahrzeugortung und Tracking-Systemen ausgestattet, um Ihr Fahrzeug zu lokalisieren, falls es gestohlen oder nicht an die Mietstation zurückgebracht wird oder um ein Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu orten.

18. Verlorenes Eigentum
Wir werden unser Möglichstes tun, um Sie zu benachrichtigen, wenn wir persönliche Gegenstände im Fahrzeug finden. Gegenstände, die persönliche Daten oder Finanzdaten enthalten, werden gemäß unseren Datenschutzbestimmungen und den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen innerhalb von 28 Tagen vernichtet. Alle anderen Gegenstände werden innerhalb von drei Monaten entsorgt.

19. Geltendes Recht
Der Vertrag zwischen Ihnen und uns unterliegt den geltenden Gesetzen des Landes, in dem Sie das Fahrzeug abgeholt haben und in dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

1. Der Vertrag

Was ist der Vertrag?
Der Vertrag legt unsere und Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Anmietung eines Fahrzeugs und eventueller Extras fest. Der Vertrag besteht aus folgenden Dokumenten:

  • dem Mietvertrag, einschließlich der wesentlichen Mietvertragsbedingungen
  • den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen
  • dem Zustandsbericht des Fahrzeugs

Wer sind die Vertragspartner?
Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Vermieter des Fahrzeugs und Ihnen, der auf dem Mietvertrag genannten Person. Die Kontaktdaten des Fahrzeugvermieters finden Sie auf dem Mietvertrag. Abhängig davon wo und wie Sie gebucht haben, wurde Ihr Buchungsvertrag ggf. mit einer anderen Partei geschlossen. Wir haben in diesem Fall Ihre Daten erhalten und können Ihnen die Mietwagenleistung bereitstellen.

Bevor Sie unterschreiben
Bitte lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch. Wenn Sie glauben, nicht alle Dokumente erhalten zu haben oder wenn Sie etwas nicht verstanden haben bzw. mit etwas nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an unser Team. Die Person, die den Vertrag unterzeichnet, muss derjenige sein, der die Anmietung bezahlt und Hauptfahrer des Fahrzeugs ist. Wie folgt:

  • Sie akzeptieren die Bedingungen des Mietvertrags
  • Sie akzeptieren die Allgemeinen Bedingungen
  • Sie bestätigen den Erhalt der Datenschutz-Informationen. Die DSGVO Erklärung ist jederzeit unter www.mietedeinauto.at/datenschutz/ abrufbar.
  • Sie akzeptieren den Zustandsbericht des Fahrzeugs


Zusammengefasst erklären Sie Ihre Zustimmung zu folgenden Punkten:

  • Sie mieten das Fahrzeug – sowie etwaige Ersatzfahrzeuge – und optionale Extras für die Mietdauer
  • Sie begleichen die im Mietvertrag für das Fahrzeug und eventuelle Extras in Bezug auf die Mietdauer angegebenen Beträge.
  • Sie tragen die aus einer etwaigen Verlängerung der Mietdauer oder aus der mündlichen Zustimmung zu optionalen Extras entstehenden zusätzlichen Mietkosten.
  • Sie bezahlen anfallende Verwaltungs- und sonstige Entgelte, Kosten infolge von Diebstahl und Schäden, Mautkosten, Bußgelder für Parkverstöße oder Verkehrsdelikte und sonstige Strafen oder Entgelte, Gerichtskosten und/oder jegliche sonstige Entgelte gemäß den Vertragsbedingungen.


Was ist die Mietdauer?

Mietdauer ist der Zeitraum zwischen der Fahrzeugabholung – dem auf dem Mietvertrag angegebenen Anfangsdatum – und einem der folgenden Zeitpunkte, je nachdem, welcher später eintritt:

  1. Das auf dem Mietvertrag angegebene Enddatum und die dazugehörige Uhrzeit
  2. Wenn Sie das Fahrzeug während der normalen Öffnungszeiten zurückgeben: dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Schlüssel und evtl. vorhandene optionale Extras in der Rückgabestation übergeben
  3. Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten zurückgeben, je nachdem welches der Folgenden zuerst eintritt:
  • Sobald wir das Fahrzeug überprüfen oder
  • um 13:00 Uhr mittags am nächsten Tag, sobald die Rückgabestation geöffnet ist und wir das Fahrzeug, Schlüssel und eventuelle optionale Extras vorgefunden haben
  • Wenn wir das Fahrzeug und die Schlüssel nicht innerhalb von fünf Tagen lokalisieren können, betrachten wir es/sie als verloren oder gestohlen.

Automatisch Vertragsverlängerung:
Der Vertrag wird für eine bestimmte Dauer (Monate, Jahre; siehe Mietvertrag) abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, sofern der Kunde nicht innerhalb der letzten 4 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt. Der Unternehmer verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig, das heißt vor Beginn der Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.

Warum sollten Sie den Vertrag lesen?
Sie haben bereits den Mietvertrag unterschrieben. Wir möchten Ihnen nachdrücklich empfehlen, diesen Vertrag zu lesen und zu prüfen und sich alle darin enthaltenen Mietvertragsbedingungen in Erinnerung zu rufen. Ein Teil des Vertrags kann nur aufgehoben werden, wenn ein Gericht oder eine andere zuständige Stelle entscheidet, dass ein Teil des Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist. Soweit möglich, wird dieser Teil dann gestrichen – der Rest bleibt jedoch weiterhin gültig.

Welches Recht ist anwendbar?
Es gelten die österreichischen Gesetze.

2. Anmietvoraussetzungen für die Anmietung des Fahrzeuges

Buchungsreferenz
Bringen Sie bitte unbedingt Ihre Reservierungsnummer oder Ihre Buchungsbestätigungs-E-Mail mit. Wir benötigen diese, weil sie uns helfen, Ihre Buchungsdaten zu finden und Sie so schnell wie möglich zu bedienen.

Fahrerlaubnis
Jeder Fahrer muss eine Fahrerlaubnis vorweisen, die während der gesamten Mietdauer im Land der Anmietung gültig ist. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Bringen Sie bitte Ihren Führerschein mit
Alle Fahrer müssen ihren gültigen Führerschein mit sich führen.

Was passiert, wenn Sie ihn vergessen haben?
Wer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen kann, darf das Fahrzeug nicht fahren.

Wann braucht man einen internationalen Führerschein oder eine offizielle Übersetzung des Führerscheins?
In folgenden Fällen müssen Fahrer ihren Führerschein und außerdem einen internationalen Führerschein oder eine offizielle, notariell beglaubigte Übersetzung des Führerscheins in der Landessprache der Mietstation vorlegen:

  • wenn ihr Führerschein in Europa ausgestellt wurde und sie in einem Land außerhalb Europas anmieten
  • wenn ihr Führerschein in einem außereuropäischen Land ausgestellt wurde und Sie außerhalb dieses Landes anmieten
  • wenn Ihr Führerschein nicht in lateinischer Schrift, sondern zum Beispiel in Arabisch, Griechisch, Russisch, Hebräisch oder Chinesisch ausgestellt wurde

Und wenn ein Fahrer keinen internationalen Führerschein hat?
Wer einen internationalen Führerschein benötigt, aber keinen besitzt oder vorlegt, darf das Fahrzeug nicht fahren.

Wie lange müssen Fahrer im Besitz der Fahrerlaubnis sein?
Grundsätzlich muss der Mieter einen gültigen Führerschein besitzen. Probeführerscheinbesitzer sind ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit hoher PS Leistung – ab 200 PS – ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgesehen. Der Führerschein soll seit mindestens einem Jahr Gültigkeit haben. Einzelbeurteilung durch Personal PanPneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GesmbH.

Wenn ein Fahrer Strafvermerke auf dem Führerschein hat
Strafvermerke auf dem Führerschein schließen den Fahrer nicht automatisch vom Fahren des Fahrzeugs aus. Hat ein Fahrer Strafvermerke auf der Führerschein, wenden sie sich bitte an einen Mitarbeiter unseres Teams.

Was ist eine Kaution?
Vor Antritt der Miete muss eine Kaution in jeweils vertraglich vereinbarter Höhe hinterlegt werden. Diese Kaution wird bis zur Rückstellung des Fahrzeugs von uns einbehalten und nach sorgfältiger Überprüfung des Fahrzeugs binnen 14 Tagen an den Mieter den zurück überweisen. Etwaige Schäden und Aufwendungen (zB Reinigung, ausständiger Mietzins) werden mit der erlegten Kaution gegenverrechnet. Der vom Mieter zu zahlende Endbetrag wird mit der erlegten Kaution gegenverrechnet. Sollte der anfallende Endbetrag höher sein als die vom Kunden hinterlegte Kaution, wird der Differenzbetrag gesondert beim Kunden eingehoben.

Weitere vorzulegende Dokumente
Sie müssen einen Lichtbildausweis vorlegen. Eventuell müssen Sie auch Ihre Adresse nachweisen.

In diesem Abschnitt bedeutet „Sie“ die auf dem Mietvertrag angegebene Person, alle Zusatzfahrer, jede Person, die für die Anmietung Zahlungen leistet. Lichtbildausweis (entfernen) Sie müssen auf Ihrem Lichtbildausweis erkennbar sein. Wir akzeptieren Ihren Reisepass oder Fahrerlaubnis mit Lichtbild, einen nationalen Personalausweis oder jede andere Form eines amtlich ausgestellten Identifikationsnachweises.

Was können Sie als Nachweis Ihrer Adresse verwenden?
Sie müssen Ihren aktuellen Wohnort nachweisen. Das könnten Sie beispielsweise mit einem aktuellen Meldezettel tun.

Altersbeschränkungen beim Fahrer
Es gibt Altersbeschränkungen – diese können je nach Fahrzeug variieren.

Was bedeutet das?

  • Wenn ein Fahrer das für das Fahren eines bestimmten Fahrzeugs erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht hat, bemühen wir uns, ein Fahrzeug zu finden, für das eine niedrigere Altersbeschränkung gilt.
  • Wenn ein Fahrer das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeuge nicht hat bzw. das maximale Alter überschritten hat, darf er das Fahrzeug nicht fahren.
  • Für Fahrer unter einer bestimmten Altersgrenze wird ein Zusatzentgelt erhoben.
  • Fahrer ab einem bestimmten Alter müssen ggf. zusätzliche Dokumente vorlegen, um ihre Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.

Sonstige Umstände
Sollten Sie oder einer Ihrer Mitfahrer ein inakzeptables Verhalten an den Tag legen, können wir Ihnen die Anmietung eines Fahrzeugs verweigern.

Inakzeptables Verhalten
Wir können uns weigern, Ihnen ein Fahrzeug zu vermieten, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass einer der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder wenn Sie oder Ihre Mitfahrer das Team nach unserer Einschätzung bedrohen bzw. Ihnen gegenüber ausfällig werden.

Wenn Sie nicht alle Bedingungen erfüllen
Wir können die Vermietung eines Fahrzeugs verweigern oder nur bestimmten Fahrern erlauben, das Fahrzeug zu fahren.

Beispiele für nicht erfüllte BedingungenSicherheitsprüfungen
Wir führen Abfragen hinsichtlich Identität, Sicherheit, Fahrerlaubnis und Bonität durch. Die Mieterin wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre angegebenen Antrags-/Auftragsdaten an die CRIF GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien zur Prüfung Ihrer Identität, Bonität bzw. zur Missbrauchsvermeidung übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at/datenschutz.

Was bedeutet das?
Durch Ihre Unterschrift auf dem Mietvertrag und das Fahren des Fahrzeuges erklären Sie Ihre Zustimmung, dass diese Überprüfung in Bezug auf Ihre Person durchgeführt werden. In diesem Abschnitt steht „Sie“ für folgende Personen:

  • Die auf dem Mietvertrag angegebene Person
  • Jeder, der für die Anmietung des Fahrzeuges Zahlungen leistet.

Nichtbestehen einer Prüfung vor Anmietung des Fahrzeuges
Wenn Sie eine der Sicherheitsabfragen nicht bestehen, können wir einem Fahrer das Fahren oder einer Person das Anmieten eines Fahrzeuges verweigern. Wenn wir feststellen, dass wir bereits offenen Forderungen gegen einen Fahrer oder Anmieter des Fahrzeuges haben, können wir die Anmietung des Fahrzeuges verweigern.

Sicherstellung der Zahlungen
Die Mieterin tritt zur Sicherstellung der laufenden Zahlungen aus dem abgeschlossenen Mietvertrag ihre Lohn- und Gehaltsansprüche ab und ermächtigt die Vermieterin ausdrücklich den dementsprechenden Pfandvorrang beim Dienstgeber zu erwirken. Die Mieterin erklärt auch ausdrücklich, dass im Zuge der Selbstauskunft die dementsprechenden angegebenen Daten vollkommen richtig sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen bestehen.

Mietpreis des Fahrzeugs
Die Berechnung des Fahrzeugmietpreises basiert auf:

  • Datum und Uhrzeit des Mietbeginns und Mietendes
  • Dauer der Anmietung und Kilometerleistung
  • Auf Ihrem Mietvertrag angegebener Fahrzeugtyp. Sofern nicht anders angegeben, umfasst der Preis alle von Ihnen zu tragenden Kosten – zum Beispiel Kfz-Steuer, lokale Steuern und eventuelle standortbezogene Zusatzgebühren.

Preise für Extras
Der Preis für Extras – wie etwa Kindersitze, Zusatzfahrer, Reduzierung des Selbstbehalts, Lieferservice und Navigationsgeräte – berechnet sich nach Tag und Uhrzeit des Mietbeginns und -endes sowie der Dauer der Anmietung. Sofern nicht anders angegeben, umfasst der Preis alle von Ihnen zu tragenden Kosten – zum Beispiel lokale Steuern und eventuelle standortbezogene Zusatzgebühr.

3. Abholung des Fahrzeugs

Fahrzeugverfügbarkeit
Normalerweise haben wir ein Fahrzeug in der von Ihnen angefragten Klasse. Reservierungen sind nur für Fahrzeugklassen, nicht aber für bestimmte Fahrzeugtypen oder Fahrzeugmarken verbindlich.

Bei Problemen mit der Fahrzeugverfügbarkeit
Für die kurzfristige Vermietung stehen angemeldete Fahrzeuge zur Verfügung. Je nach Geschäftsabkommen wird das Unternehmen bemüht sein ausreichend Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Für Langzeitmieten wird individuell entschieden welches Fahrzeug (kurzfristig verfügbar) für den Kunden angemeldet wird und wie hoch der monatliche Mietbetrag ist. Der Mietbetrag richtet sich nach der Vertragsdauer, dem Fahrzeugtyps und die vereinbarte Kilometerleistung.

Zustand des Fahrzeugs und Fahrzeugüberprüfung bei Abholung
Das Fahrzeug wurde im Einklang mit den Herstellervorgaben gewartet und wird bei der Abholung fahrbereit sein.

Was ist, wenn das Fahrzeug beschädigt ist?
Bei Fahrzeugbeschädigungen sind Schadensmeldungen pro Schadensfall auszufüllen, damit diese Schäden gesondert betrachtet und abgerechnet werden können. Pro Schadensereignis (Kasko) kommt ein Selbstbehalt von 850 Euro inkl. MWST zur Abrechnung. Bei Haftpflichtschäden sollte es im Regelfall keine Differenzen in der Abrechnung geben. Sollte dies trotzdem der Fall sein, müssen im Einzelfall Vereinbarungen mit dem Kunden im gegenständlichen Fall getroffen werden.

Was ist ein Bagatellschaden?
Sie müssen einen Bagatellschaden an einem unserer Fahrzeuge nicht melden, und wir werden Ihnen diesen auch nicht in Rechnung stellen. Bagatellschäden sind:

  • Kratzer: weniger als 25 mm lang oder beliebig lang, wenn die Oberfläche der Lackierung nicht beschädigt ist
  • Beulen: weniger als 25 mm im Durchmesser, wenn die Lackierung nicht gerissen ist
  • Steinschlag: weniger als 3 mm im Durchmesser und ohne Beule
  • Rad oder Radblende: Schrammen ohne Haarrisse oder Dellen
  • Sitzbezüge: Schäden mit einem Durchmesser von weniger als 3 mm
  • Fußmatten: Schaden mit einem Durchmesser von weniger als 10 mm
  • Innenraum: Flecken oder Spuren, die mithilfe unseres Standard-Reinigungsverfahrens entfernt oder herauspoliert werden können.

Diese Arten von Schäden müssen Sie uns nicht mitteilen, und sie werden Ihnen auch nicht berechnet.

Überprüfung des Fahrzeugs
Wenn Sie das Fahrzeug abholen, sollten Sie es überprüfen. Bei einem bestehenden Schaden, mit Ausnahme von Bagatellschäden, müssen Sie sich versichern, dass dieser auf dem Vertrag vermerkt ist.

Was Sie tun müssen
Es ist in Ihrem eigenen Interesse, sich einen Moment Zeit zu nehmen, um das Fahrzeug bei der Abholung zu überprüfen. Wenn Sie einen Schaden feststellen, der noch nicht auf dem Vertrag vermerkt ist (außer Bagatellschäden), müssen Sie uns dies mitteilen, bevor Sie losfahren, indem Sie die Mietstation kontaktieren.

Wenn das Fahrzeug zugestellt wird
Fahrzeugzustellungen sind derzeit nicht vorgesehen, jedoch wird an einem System gearbeitet werden um dieses Service anbieten zu können.

4. Während der Miete

Sie sind verpflichtet,

  • das Fahrzeug gemäß den Straßenverkehrsregeln des Landes, in dem Sie fahren, zu benutzen, sowie
  • den richtigen Kraftstoff zu tanken
  • das Fahrzeug zu verschließen, wenn Sie es nicht benutzen oder wenn Sie es auftanken – und Sie müssen eventuell vorhandene oder mitgelieferte Sicherheitsausstattung verwenden. Insbesondere ist der Mieter dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle mitfahrenden Personen während der gesamten Fahrt die vorhandenen Sicherheitsgurte vorschriftsmäßig benutzen.
  • alle Gesetze und Vorschriften bei der Nutzung des Fahrzeugs und aller Extras einzuhalten
  • mit uns Kontakt aufzunehmen, sobald Sie einen Defekt an dem Fahrzeug bemerken, oder glauben, der Defekt führt dazu, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

Saisonaler Reifenwechsel
Der Kunde/Nutzer ist verpflichtet den jeweiligen Reifenwechsel fristgerecht im Sinne der geltenden Vorgaben und Bestimmungen in Österreich vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde/Nutzer hat demnach zeit- und fristgerecht sämtlich dafür vorgesehenen Schritte zu setzen und sich rechtzeitig um einen Reifenwechseltermin zu kümmern. Die PAN-PNEU Fahrzeughandels und Leihwagen GesmbH trifft hier keinerlei Verpflichtung und trägt auch keine Haftung, sollte der Reifenwechsel nicht fristgerecht vorgenommen werden. Sollte der Kunde/Nutzer einen Reifenwechsel bei einer Drittfirma vornehmen lassen, so hat dieser darüber einen entsprechende Dokumentation zu führen und sind diese Dokumentationen und Aufzeichnungen (Rechnungen, Auftragsbestätigungen) bei Beendigung des Mietvertrages vorzulegen. Sollte der Kunde/Nutzer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, behält sich die PAN-PNEU Fahrzeughandels und Leihwagen GesmbH die Geltendmachung allfälliger Forderungen und Ansprüche daraus vor.

Einhaltung der Serviceintervalle
Der Kunde/Nutzer ist verpflichtet die jeweiligen Servicetermine fristgerecht im Sinne der vorgegebenen Serviceintervalle laut Zustandsbericht, welche dem Kunden/Nutzer bei Vertragsunterzeichnung übergeben wird, vornehmen zu lassen, ansonsten die Herstellergarantie nicht mehr gegeben ist. Der Kunde/Nutzer hat demnach zeit- und fristgerecht sämtlich dafür vorgesehenen Schritte zu setzen und sich rechtzeitig um einen entsprechenden Servicetermin zu kümmern. Sollte der Kunde/Nutzer einen Servicetermin oder ein allfälliges Service bei einer Drittfirma vornehmen lassen, so hat dieser darüber einen entsprechende Dokumentation zu führen und sind diese Dokumentationen und Aufzeichnungen (Rechnungen, Auftragsbestätigungen) bei Beendigung des Mietvertrages vorzulegen. Sollte der Kunde/Nutzer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, behält sich die PAN-PNEU Fahrzeughandels und Leihwagen GesmbH die Geltendmachung allfälliger Forderungen und Ansprüche daraus vor.

Reparatur während der Mietdauer
Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von EUR 100,00 inkl. MWST beauftragen. Darüber hinaus ist stets ein Einvernehmen mit dem Vermieter herzustellen.

Behalten Sie die Kilometerleistung im Auge
Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie die maximale Kilometerleistung nicht überschreiten. Wenn Sie die Grenze der maximalen Kilometerleistung während Ihrer Anmietung erreichen, können wir ggf. das Fahrzeug durch ein ähnliches ersetzen. Bei Ausfall oder Beschädigung des Kilometerzählers oder dessen Verplombung ist die Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH berechtigt, falls sich die tatsächliche während der Mietdauer zurückgelegte Fahrtstrecke nicht anders feststellen lässt, das Mietentgelt auf der Basis der durchschnittlichen Kilometertagesleistung seit dem Tag der Erstzulassung, mindestens aber 100 km/Tag zu, zu berechnen.

Was bedeutet das?
Die Kilometerfreigrenze ist auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Wenn diese Freigrenze überschritten wird, berechnen wir pro Mehrkilometer EUR 0,49 inkl MwSt,. Durch Unterzeichnung des Mietvertrags erteilen Sie uns die Erlaubnis, diesen Betrag einzuziehen, und wir werden Ihre Zahlungskarte damit belasten oder Ihnen eine Rechnung zur Überweisung zukommen lassen.

Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden

  • zu Werbezwecken
  • für jegliche Form von Motorsport (in der Freizeit oder professionell) oder vergleichbare Aktivitäten;
  • für Fahrten auf unbefestigtem Gelände;
  • um andere Fahrzeuge oder Anhänger damit zu ziehen;
  • um entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren, (mit Ausnahme von Mineralölen oder ähnlichen Produkten gemäß geltenden oder etwaiger zusätzlicher Ausnahmebestimmungen im Mietvertrag)
  • anderen als den autorisierten Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben.
  • Zur Begehung von Strafdaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

Regionale Vorschriften
Sie müssen sich den Gesetzen des Landes in welchem Sie fahren unterwerfen. Das bedeutet, dass Sie die lokalen, regionalen oder nationalen Beschränkungen befolgen müssen.

Was sollten Sie unternehmen?
Sie sollten sich mit diesen Gesetzen vertraut machen, um nicht die Verhängung eines Bußgeldes oder sonstiger Abgaben zu riskieren.

Hier sind einige Beispiele
Sie können aufgrund rechtlicher Bestimmungen verpflichtet sein:

  • bestimmte Straßen während bestimmter Monate des Jahres nur mit wintertauglicher Bereifung zu befahren. Wenn die Mietstation sich an einer solchen Straße befindet, und Sie während dieser Monate mieten, wird das Fahrzeug mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein.
  • in unmittelbarer Umgebung der Mietstation nur für einen kurzen Zeitraum nach Abholung bzw. vor Rückgabe des Fahrzeugs zu fahren, zum Beispiel, wenn die Mietstation sich in einem Bereich von historischem Interesse befindet, oder
  • bestimmte Ausstattungen mit sich zu führen, die wir mit dem Fahrzeug nicht bereitstellen, wie etwa Alkoholtests in einem Bereich mit Zugangsbeschränkung nur zu fahren, wenn Sie hierfür gezahlt haben, zum Beispiel in einer Zone mit City-Maut.

Wo dürfen Sie fahren?
Überall dort, wo es in dem Land der Anmietung erlaubt ist.

Was am Unfallort zu tun ist

  • Geben Sie gegenüber Dritten kein Schuldanerkenntnis ab. Wenn Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, ist es für uns ggf. schwieriger, eine Kostenerstattung und die Rückzahlung Ihres Selbstbehalts zu erreichen
  • Wenn möglich, notieren Sie die Namen und Adressen aller Beteiligten, einschließlich Zeugen und Mitfahrer
  • Füllen Sie das Europäische Unfall-Meldeformular aus und reichen Sie es innerhalb von sieben Tagen bei uns ein
  • Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, sichern Sie es so gut wie möglich und rufen Sie uns an, um eine Bergung zu arrangieren. Wenn nötig, stellen wir Ihnen so bald wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Melden Sie den Unfall der Polizei und lassen Sie sich einen Polizeibericht oder ein Aktenzeichen geben.

Wenn Sie einen Unfall haben
Manchmal passieren Unfälle, daher haben wir einige Anleitungen, was im Falle eines Unfalls zu tun ist.

Was nach dem Unfall zu tun ist

  • Füllen Sie ein Schadensbericht-Formular aus und geben Sie es innerhalb von 48 Stunden an uns zurück. Dies ist zusätzlich zu dem Europäischen Unfall-Meldeformular erforderlich. Wenn Sie diese Formulare nicht im Fahrzeug finden, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir sie Ihnen zusenden können. Sie dürfen uns nicht wissentlich falsche Informationen geben. Wenn Sie dies tun, verlieren Sie, soweit dies im gesetzlichen Rahmen zulässig ist, Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und Haftpflichtversicherung.

Sollte die unter Punkt 1.6. Verpflichtung zur Übermittlung eines Schadensberichtes binnen 48 Stunden nach dem Unfall nicht eingehalten werden, ist der Mieter verpflichtet sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Sollte die Kaskoversicherung der Vermieterin den Versicherungsschutz aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen ablehnen, ist der Mieter verpflichtet, den Instandsetzungsaufwand zu ersetzen. Dies unter Einbeziehung des vereinbarten Selbstbehalts, ebenso die damit verbundenen Spesen und Gebühren.

  • Nehmen Sie ohne unsere Zustimmung selbst keine Reparaturen am Fahrzeug vor und lassen Sie dies auch keine andere Person tun. Wenn Sie ohne unsere Zustimmung die Durchführung von Reparaturen beauftragen, müssen Sie dafür selbst bezahlen und verlieren, soweit dies im gesetzlichen Rahmen zulässig ist, Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und/oder Haftpflichtversicherung
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie und alle beteiligten Personen uns bei allen Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Unfall unterstützen. Wenn Sie uns das Schadensbericht-Formular nicht zusenden oder wir feststellen, dass das Schadensbericht-Formular falsche Angaben enthält oder Angaben fehlen, werden wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Im Fall eines technischen Defekts
Technische Defekte an unseren Fahrzeugen sind selten. Wenn dennoch an einem der Fahrzeuge ein technischer Defekt auftritt, muss der Mieter umgehend einen Werkstätten-Betrieb aufsuchen. Im Regelfall sollten nur Garantieleistungen erforderlich sein. Sollte das Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein, wird die Einbringung bei VOGL+CO in der Schießstattgasse 65 in 8010 Graz festgelegt. Pannenhilfe durch ÖAMTC oder ARBÖ.

Wenn das Fahrzeug, die Schlüssel oder eines der Extras gestohlen werden
Manchmal passieren Diebstähle, daher haben wir einige Anleitungen, was im Falle eines Diebstahls zu tun ist.

Was am Unfallort zu tun ist

  • Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei und lassen Sie sich einen Polizeibericht oder ein Aktenzeichen geben,
  • Übergeben Sie uns unverzüglich den Polizeibericht oder das Aktenzeichen und die Schlüssel (wenn möglich).

Was danach zu tun ist

    Füllen Sie ein Schadensbericht-Formular aus und geben Sie es so schnell wie möglich an uns zurück (spätestens innerhalb von sieben Tagen). Wir werden es Ihnen zusenden. Wenn Sie uns das Schadensbericht-Formular nicht zurücksenden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Sie dürfen uns nicht wissentlich falsche Informationen geben. Wenn Sie dies tun, verlieren Sie, soweit dies im gesetzlichen Rahmen zulässig ist, Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und Haftpflichtversicherung.
    Sorgen Sie dafür, dass Sie und alle beteiligten Personen uns bei allen Versicherungsansprüchen, polizeilichen oder anderen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Diebstahl unterstützen.
    Für die schuldhafte, oder auch nur fahrlässige Verletzung der oben genannten Bestimmungen haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter in voll Umfang. Eine etwaige Haftungsbeschränkung ist in einem solchen Fall nicht wirksam.

5. Schaden, Verlust oder Diebstahl

Beschädigung des Fahrzeugs
Dies geschieht, wenn während der Zeit Ihrer Anmietung das Fahrzeug, Schlüssel, jegliches Zubehör oder Fahrzeugpapiere beschädigt oder die Schlüssel, jegliches Zubehör oder Fahrzeugpapiere verloren oder gestohlen werden.

Wie wir die Reparaturkosten berechnen
Zur Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten verwenden wir eine Schadensmatrix. Die Schadensmatrix beinhaltet die durchschnittlichen Reparaturkosten für die jeweilige Fahrzeugklasse, wobei die verschiedenen Marken und Modelle in dieser Klasse berücksichtigt werden. Die Berechnung erfolgt anhand folgender Punkte:

  • Stundenverrechnungssätze und Arbeitsaufwand gemäß geltendem Branchenstandard,
  • Originalersatzteilpreise des Herstellers
  • Nutzungsausfall (dies entspricht dem Betrag, um den das Fahrzeug an Wert verliert (Minderwert) nebst Zinsen, statt ein Mietausfall). Nutzungsausfall wird nur berechnet, wenn das Fahrzeug zur Reparatur gegeben werden muss.

Ohne Zusatzversicherung
Sie zahlen:

  • entweder die Kosten der Wiederbeschaffung oder die geschätzten Reparaturkosten, je nachdem, welche Kosten niedriger sind
  • unseren Nutzungsausfall und
  • unsere Bearbeitungsgebühr

Sie müssen nichts bezahlen, wenn der Schaden im Rahmen unseres Standard-Reinigungsverfahren beseitigt werden kann.

Verlust oder Diebstahl
Dies geschieht, wenn das Fahrzeug während der Mietdauer gestohlen wird.

Ohne Zusatzversicherung
Sie zahlen:

  • die Kosten für den Ersatz
  • unser Nutzungsausfall
  • eine Bearbeitungsgebühr

Schäden an Extras
Dies geschieht, wenn Extras beschädigt oder nicht zurückgegeben werden.

Wir werden …
Ihnen eine Wiederbeschaffungsgebühr berechnen, zusätzlich zum Mietpreis.

Sachschaden und Personenschaden
Ohne Zusatzversicherung

Dies geschieht, wenn Sie in einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden verwickelt sind. Das Fahrzeug ist immer haftpflichtversichert. Dies bedeutet, dass Sie versichert sind gegen alle Schäden, die Sie am Eigentum Anderer verursachen – zum Beispiel an deren Fahrzeug und/oder bei Verletzungen Dritter, einschließlich der Mitfahrer in dem Mietfahrzeug. Sie müssen für deren Kosten nicht aufkommen, es sei denn, der Schaden oder die Verletzung beruht auf:

  • Ihrer Fahrlässigkeit
  • einem von Ihnen begangenen Vertragsbruch (zum Beispiel, indem Sie einen unautorisierten Fahrer das Fahrzeug fahren lassen)
  • einem von Ihnen begangenen Gesetzesverstoß.

In diesen Fällen wird der gesetzlich erforderliche Mindestschutz immer noch gelten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihnen den Haftpflicht-Versicherungsschutz zu gewähren. Aber wir oder unser Versicherer können Sie insoweit in Regress nehmen. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Verletzungen des Fahrers des Mietfahrzeugs oder persönliche Gegenstände im Inneren des Fahrzeugs ab.

Schaden, Verlust oder Diebstahl infolge eines Vertragsbruchs durch Sie
Wenn das Fahrzeug, Schlüssel, Zubehör, Extras oder Fahrzeugdokumente verloren, gestohlen oder beschädigt werden aufgrund eines von Ihnen oder einem Ihrer Mitfahrer begangenen Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen, dann haften Sie für alle Kosten.

Welche Folgen hat das für Sie
Wenn Sie gegen die Bedingungen des mit uns geschlossenen Mietvertrags verstoßen, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Dann müssen Sie für Folgendes aufkommen:

  • Die gesamten Wiederbeschaffungskosten oder die geschätzten Reparaturkosten
  • Jeglichen Nutzungsausfall
  • Kosten, die wir an Dritte zu zahlen haben
  • Und unsere eigenen angemessenen Kosten, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr.

In diesen Fällen wird der gesetzlich erforderliche Mindestschutz immer noch gelten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihnen den Haftpflicht-Versicherungsschutz zu gewähren. Aber wir oder unser Versicherer können Sie insoweit in Regress nehmen.

Zahlung
Im Falle eines Schadens, Verlusts oder Diebstahls, müssen wir eine Zahlung von Ihnen einziehen bzw. erhalten Sie eine Rechnung zugeschickt.

Was müssen Sie bezahlen, wenn der Schaden, Verlust oder Diebstahl entdeckt wird?
Sofern die Schadensmeldung ordnungsgemäß erfolgte, wird Ihnen lediglich der vereinbarte Selbstbehalt verrechnet.

Sollte die Kaskoversicherung der Vermieterin den Versicherungsschutz aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen ablehnen, ist der Mieter verpflichtet, den Instandsetzungsaufwand zu ersetzen. Dies unter Einbeziehung des vereinbarten Selbstbehalts, ebenso die damit verbundenen Spesen und Gebühren. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags erteilen Sie uns die Erlaubnis, die im Falle eines Schadens oder Verlusts zahlbaren Beträge einzuziehen, und wir werden Ihre Zahlungskarte damit belasten bzw. Ihnen eine dementsprechende Rechnung zukommen lassen. Dies geschieht, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben oder austauschen. Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, berechnen wir Ihnen die Kosten, wenn das Rückgabedatum auf Ihrem Mietvertrag verstreicht.

Schäden aus Elementarereignissen
Bei Abschluss der Kaskoversicherung mit der zugrundeliegenden vertraglichen Haftungsbeschränkung und Bezahlung des Selbstbehaltes durch den Mieter in der vereinbarten Höhe haftet der Mieter für Schäden aus Verkehrsunfällen und/oder Diebstählen bzw. mutwilligen Beschädigungen des Fahrzeuges durch Dritte oder Beschädigungen durch den Eintritt von Elementarereignissen über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus nur dann, wenn er oder Personen, denen das Fahrzeug überlassen wurde,

  • den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde,
  • das Fahrzeug mit Wissen und Zustimmung des Mieters zum Schadenszeitpunkt durch eine Person gelenkt wurde, die nicht über eine Lenkberechtigung verfügt oder die fahruntüchtig war (Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder vergleichbarer Gründe),
  • dem das Fahrzeug berechtigter Weise überlassen wurde, einen Unfall mit Fahrerflucht begangen hat und sohin eine Pflichtverletzung zu verantworten hat,
  • der Schaden außerhalb der vereinbarten Mietvertragsdauer eingetreten ist (bei verspäteter Rückstellung des Fahrzeuges),
  • der Schaden während einer unberechtigten Auslandsfahrt entstanden ist,
  • dem Mieter oder dem zur Nutzung Berechtigten ein grobes Verschulden im Falle des Auftretens von Naturgewalten zum Vorwurf zu machen ist.

Durch Bezahlung dieses Zusatzentgeltes im Zusammenhang eines Kaskoversicherungsschutzes wird eine Teilhaftungsbeschränkung vertraglich zu Grunde gelegt.

Sofern keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, haftet der Mieter, abgesehen von dem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, jedenfalls nicht für Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (wetterbedingte Luftbewegungen von mehr als 60 km/h), Brand, Explosion, Diebstahl, Raub oder durch Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, die auf Straßen im öffentlichen Verkehr entstehen. Nicht von dieser Haftungsbeschränkung umfasst sind Schäden, die auf ein – wenngleich durch eine der oben genannten Naturgewalten veranlasstes – schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.

Wofür müssen Sie später aufkommen?
Wenn Sie mehr als den Selbstbehalt bezahlen müssen, werden wir Ihnen die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Durch Unterzeichnung des Mietvertrags erteilen Sie uns die Erlaubnis, die im Schadens- oder Verlustfall zahlbaren Beträge einzuziehen bzw. in Rechnung zu stellen. Nach Möglichkeit werden wir Ihre Zahlungskarte damit belasten.

Versicherungsprodukte Dritter
Wenn Sie sich entscheiden, eine Versicherung bei einem externen Anbieter abzuschließen, bleiben Sie haftbar, wenn das Fahrzeug verloren, gestohlen oder beschädigt wird.

Sie müssen …
Die gesamten oben genannten Kosten tragen. Dann Ihren Anspruch bei Ihrem externen Versicherer geltend machen, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Bedingungen jeder Versicherung eines externen Anbieters und der Ansprüche, die Sie geltend machen, verstehen. Wir können Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht behilflich sein.

Was ist, wenn Sie beweisen können, dass der Schaden, Verlust oder Diebstahl in keiner Weise auf Ihr Verschulden bzw. Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden geringer war als von uns angegeben?
Im gesetzlich zulässigen Rahmen müssen Sie zahlen, selbst wenn Sie wissen, wer das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt hat.

Wir werden …
Sofern dies gesetzlich zulässig ist, verlangen wir von Ihnen die Zahlung des Schadens oder des Verlustes sowie der Mietkosten, selbst wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Forderungsstellung nicht gefunden oder repariert worden ist. Auch wenn wir dazu nicht verpflichtet sind, werden wir versuchen – mit Ihrer Unterstützung – Kosten von Dritten einzutreiben. Wenn uns dies gelingt, werden wir die Kosten an Sie erstatten. Sie haften nicht für Kosten, wenn sie durch eine Fahrlässigkeit unsererseits entstehen oder wenn wir gegen den Vertrag verstoßen haben. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden in keiner Weise durch Sie oder Ihre Fahrlässigkeit verschuldet wurde, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten (wenn wir die Zahlung bereits eingezogen haben, da dies gesetzlich zulässig ist). Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden geringer war als wir angegeben haben, werden wir Ihnen die Differenz erstatten.

6. Bußgelder und Gebühren für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und sonstige Verkehrsdelikte

Bußgelder und sonstige Entgelte
Sie haben dafür zu sorgen, dass das von Ihnen gemietete Fahrzeug gemäß den Straßenverkehrsregeln des Landes, in dem Sie fahren, benutzt wird.

Sie haften für
Sie haften für alle Bußgelder und Gebühren, die infolge der Nutzung des Mietfahrzeugs durch Sie oder einen der Fahrer (entfernen) verhängt werden. Bußgelder und Gebühren umfassen:

  • Alle Bußgelder oder Gebühren im Zusammenhang mit Parken
  • Maut
  • Abschleppkosten
  • Kosten für Wegfahrsperren
  • Bußgelder oder Gebühren
  • Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Alle sonstigen Bußgelder oder Gebühren

Wenn wir Bußgelder oder Gebühren erhalten, die auf Sie zurückgehen
Wenn ein Bußgeld oder eine Gebühr an uns gesendet wird, weil Sie eine Gebühr nicht bezahlt haben oder Gesetze missachtet haben, erheben wir:

  • Unsere Verwaltungsgebühr zur Deckung unserer Kosten für die Bearbeitung der Bußgeldsache bzw. der Gebühr
  • Das Bußgeld oder die Gebühr selbst – wenn wir diese(s) bezahlen müssen. Durch Unterzeichnung des Mietvertrags erteilen Sie uns die Erlaubnis, diese Beträge einzuziehen bzw. in Rechnung stellen. Wir werden gegebenen Falls Ihre Zahlungskarte damit belasten.

Weitergabe Ihrer Daten
Durch Unterzeichnung des Mietvertrags stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten sowie eine Kopie des Mietvertrags an die Behörde oder das Privatunternehmen weitergeben, die/das das Bußgeld oder die Gebühr erhoben hat, wenn wir glauben, dass diese ein Recht auf die Information haben und die Weitergabe gesetzlich zulässig ist. Das versetzt diese in die Lage das Bußgeld oder die Gebühr an Sie weiterzuleiten und Sie zu kontaktieren. Wir berechnen für diesen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr.

Wenn wir Ihre Daten nicht weitergeben können
Unter bestimmten Umständen ist die Weitergabe Ihrer Daten gesetzlich nicht zulässig. Unter diesen Umständen werden wir das Bußgeld oder die Gebühr für Sie bezahlen und Ihnen anschließend das Bußgeld oder die Gebühr sowie unsere Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen bzw. Ihre Zahlungskarte damit belasten.

Ihre Einspruchsrechte
Wenn Sie gegen einen Bußgeld- oder Gebührenbescheid Einspruch einlegen möchten, werden wir Ihnen folgende Informationen mitteilen:

  • Das Bußgeld oder die Gebühr
  • Die Organisation, die das Bußgeld oder die Gebühr erhoben hat

Sie müssen direkt mit der ausstellenden Organisation verhandeln, um eine Erstattung und/oder Entschädigung zu erhalten. Wir können Sie bei dieser Auseinandersetzung leider nicht unterstützen.

Wenn das Mietfahrzeug beschlagnahmt wurde
Wenn das Fahrzeug während Ihrer Anmietung von der Polizei, Zoll- oder Steuerbehörden oder einer anderen Behörde beschlagnahmt wird, haften Sie für folgende Kosten, es sei denn, die Beschlagnahmung ist auf Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder Gesetzesverstoß unsererseits zurückzuführen:

  • Alle uns entstehenden Kosten infolge der Beschlagnahmung
  • Plus (entfernen) eventuell entgangene Mieteinnahmen für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht für die Vermietung an andere Personen verfügbar ist
  • Plus (entfernen) eine Bearbeitungsgebühr

Rückgabe des Fahrzeugs
Sofern nicht anders vereinbart, müssen Sie das gemietete Fahrzeug und alle gemieteten Extras bis zum Enddatum und -zeitpunkt an die auf Ihrem Mietvertrag angegebene Rückgabestation zurückgeben.

Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs
Wenn Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras vorzeitig zurückgeben, bleiben Sie dennoch zur Zahlung des Mietzinses für die gesamte Mietdauer verpflichtet. Da spezielle Angebote und Nachlässe häufig an bestimmte Zeitfenster gebunden sind, könnten Sie sogar am Ende mehr bezahlen, wenn Sie das Fahrzeug vorzeitig zurückbringen.

Rückgabe während der Öffnungszeiten
Wir empfehlen, dass Sie bei der Überprüfung des Fahrzeugs anwesend sind. Wir geben Ihnen dazu die Gelegenheit, aber es kann bedeuten, dass Sie in geschäftigen Zeiten warten müssen.

Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Sie das Fahrzeug und alle Extras nicht außerhalb der normalen Öffnungszeiten zurückgeben.

Rückgabe eines Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten
Wenn Sie das Fahrzeug und alle Extras außerhalb der normalen Öffnungszeiten zurückgeben, müssen Sie:

  • Alle Extras im Kofferraum lassen
  • Das Fahrzeug im vorgesehene Bereich der Rückgabestation abstellen und versperren

Ihre Verantwortlichkeiten
Sie bleiben verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras bis zu einem der folgenden Ereignisse, je nachdem, welches zuerst eintritt:

  • Wir überprüfen das Fahrzeug
  • Um 13:00 Uhr mittags am nächsten Tag, sobald die Rückgabestation geöffnet ist und wir das Fahrzeug, wenn wir zustimmen, dass Sie ein Fahrzeug und Extras außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben.

Einige Punkte gibt es zu beachten

  • Mietfahrzeug bei der Rückgabestation sicher abstellen
  • Die Schlüssel in unseren gesicherten Schlüsseltresor an der Mietstation hinterlassen und uns mitteilen, wo sich das Fahrzeug befindet (Schlüssel und eventuelle Extras vorgefunden haben). Wenn wir das Fahrzeug und die Schlüssel nicht innerhalb von fünf Tagen lokalisieren können, betrachten wir sie als verloren.

Sie sind außerdem verantwortlich für

  • Schäden am Fahrzeug oder Verlust des Fahrzeugs oder eventueller Extras.
  • Jegliche Bußgelder oder Gebühren für Falschparken oder Verkehrsverstöße, die während dieser Zeit angefallen sind, es sei denn, diese wurden durch unsere Fahrlässigkeit oder einen Verstoß unsererseits gegen den Vertrag oder das Gesetz verursacht.

7. Zustand des Fahrzeugs und Fahrzeugüberprüfung bei Rückgabe

Zustand des Fahrzeugs
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie die Extras in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese erhalten haben.

Übliche Abnutzung
Wir werden die übliche Abnutzung berücksichtigen, unter Berücksichtigung der von Ihnen gefahrenen Distanz und der Dauer Ihrer Anmietung. Dazu gehören Reifen, Armaturen, Dokumente, Notlaufreifen-Kompressionssets, Schlüssel, Navigationsgeräte, Kindersitze oder sonstiges Zubehör und dazugehörige Bedienungsanleitungen, Kabel oder Transportkisten (sofern vorhanden).

Überprüfung bei Rückgabe
Wir überprüfen das Fahrzeug immer bei seiner Rückgabe.

Anwesenheit während der Überprüfung
Wir empfehlen, dass Sie bei der Überprüfung anwesend sind, damit etwaige Schäden besprochen, der zu zahlende Gesamtbetrag bestätigt und die Zahlung durchgeführt werden können.

Wenn Sie bei der Überprüfung nicht anwesend sind
Wir werden das Fahrzeug in Ihrer Abwesenheit überprüfen. Um unerwartete Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie bei der Überprüfung anwesend sind.

Wenn wir Schäden finden
Wir werden die Kosten für etwaig gefundene Schäden dem Betrag, den Sie für die Mietdauer zahlen müssen, hinzurechnen. Wir werden Ihre Zahlungskarte mit diesem Betrag belasten bzw. Ihnen den Betrag in Rechnung stellen. Sie sind für diesen Betrag nicht haftbar, wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit oder einen Vertragsbruch Ihrerseits zurückzuführen ist. Üblicherweise können Sie alle Kosten auf der Website sehen, die Sie für Ihre Buchung genutzt haben, es sei denn, Sie haben um Übersendung einer Quittung per Post oder E-Mail gebeten. Durch Unterzeichnung des Mietvertrags erteilen Sie uns die Erlaubnis, bei Bedarf auf Schäden entfallende Beträge einzuziehen. Wir werden automatisch Ihre Zahlungskarte damit belasten bzw. Ihnen in Rechnung stellen.

Sauberkeit
Das Fahrzeug muss im selben sauberen Zustand zurückgebracht werden, wie es bei der Übernahme der Fall war. Für stark verschmutze Fahrzeug im Innen- oder Außenbereich werden die Kosten der Reinigung mit der erlegten Kaution gegengerechnet bzw. sollten die Kosten der Reinigung über die Kaution hinausgehen gesondert geltend gemacht. Die Kosten für die Reinigung variieren je nach Verschmutzungsgrad.

Kraftstoff

Zu Beginn der Anmietung
Normalerweise wird das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank übergeben.

Bringen Sie das Fahrzeug mit vollem Tank zurück
Sie müssen das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank an uns zurückgeben, gemäß der werksseitig eingebauten Tankanzeige. Bei nicht vollgetankt zurück gebrachten Fahrzeugen verrechnen wir eine Pauschale von EUR 200,00 inkl. MWST.

Extras Produkte

Welche Produkte sind verfügbar?
Wir bieten eine Vielzahl an Produkten an, die Sie bei Ihrer Fahrt unterstützen. Bestimmte Artikel wie Navigationsgeräte, Autositze und Schneeketten können Sie mieten, andere kaufen, z. B. USB-Ladegeräte.

Vorzeitige Beendung des Vertrags

Privatpersonen
Wenn Sie als Privatperson mieten, können wir den Vertrag in folgenden Fällen umgehend beenden:

  • Wir stellen fest, dass etwas aus Ihrem Besitz gepfändet wurde, bis Sie Ihre Schulden bezahlen, oder • ein Insolvenzverfahren wurde gegen Sie eröffnet, oder
  • Sie wurden für zahlungsunfähig erklärt, oder
  • Sie begehen einen Vertragsbruch in einer Art, die uns erhebliche Verluste oder Schaden zufügt, oder in einer Art, die nicht richtiggestellt werden kann.

Was dies bedeutet
Wenn Sie gegen den Vertrag verstoßen, indem Sie Vereinbarungen nicht einhalten, müssen Sie Folgendes bezahlen:

  • Alle Beträge, die Sie uns laut dem Vertrag schulden und
  • die von uns in der Folge erlittenen Verluste, vorausgesetzt es handelt sich um Verluste, von denen beide Parteien bei Unterzeichnung des Vertrages glaubten, dass sie bei einem Vertragsbruch entstehen könnten (sogenannte „vorhersehbare Schäden“). Vorhersehbare Schäden können umfassen:
  • Verlust an Mieteinnahmen,
  • Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung von beschädigten Gegenständen, oder
  • Beträge, die wir an Dritte zu zahlen haben, wenn wir das Fahrzeug verspätet an sie zurückgeben.

Sie könnten auch Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und Haftpflichtversicherung verlieren. Sie müssen nicht bezahlen für Verluste, die nicht direkt mit Ihrem Vertragsbruch in Verbindung stehen oder für nicht vorhersehbare Verluste. Wir werden Ihnen die Beträge erstatten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie (oder die Zusatzfahrer – entfernen) nicht für den Vertragsbruch verantwortlich waren oder die Kosten nicht durch den durch Sie (oder einen Mitfahrer – entfernen) verursachten Vertragsbruch entstanden sind. Wenn Sie das Fahrzeug und/oder eventuell gemietete Extras nicht innerhalb von 1 Tag nach Ende des Vertrags zurückgeben, betrachten wir dies als unterlassene Rückgabe des Fahrzeugs. Unter bestimmten Umständen werden wir den Vertrag vorzeitig beenden wollen. In diesem Abschnitt steht „Sie“ für folgende Personen:

  • Die auf dem Mietvertrag angegebene Person
  • Alle Fahrer
  • Jeder, der für die Anmietung Zahlungen leistet

Unternehmen oder Gesellschaften
Wenn Sie im Namen eines Unternehmens oder einer Gesellschaft mieten, können wir den Vertrag in folgenden Fällen umgehend beenden:

  • Das Unternehmen oder die Gesellschaft muss Insolvenz anmelden oder wird liquidiert, oder
  • Das Unternehmen oder die Gesellschaft beruft eine Gläubigerversammlung ein, oder
  • Wir stellen fest, dass Besitztümer des Unternehmens oder der Gesellschaft gepfändet wurden, bis es/sie seine/ihre Schulden bezahlt, oder
  • Sie oder das Unternehmen oder die Gesellschaft begehen einen Vertragsbruch in einer Art, die uns erhebliche Verluste oder Schaden zufügt, oder in einer Art, die nicht richtiggestellt werden kann.

Bei Verfehlungen unsererseits
Wenn wir gegen den Vertrag verstoßen, können Sie den Vertrag umgehend beenden.

Was Sie tun müssen
Wenn Sie den Vertrag aufgrund eines Vertragsbruchs unsererseits beenden wollen, teilen Sie uns dies umgehend mit. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie eventuelle Extras so bald wie möglich zurückzugeben. Sie müssen trotzdem alle uns gemäß Vertrag geschuldeten Beträge zahlen, einschließlich der Mietkosten für die Mietdauer bis zu dem Tag der Rückgabe und der Prüfung des Fahrzeugs. Sie müssen Ihr Möglichstes tun, um eventuell anfallende Verluste zu reduzieren (oder zu mindern).

Was wir tun müssen
Die Bestimmungen dieses Vertrags haben keinerlei Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte. Wenn wir jedoch den Vertrag brechen, indem wir die Vereinbarungen nicht einhalten, müssen wir für die von Ihnen in der Folge erlittenen Verluste bezahlen, vorausgesetzt es handelt sich um Verluste, von denen beide Parteien bei Unterzeichnung des Vertrages glaubten, dass sie bei einem Vertragsbruch entstehen könnten. Vorhersehbare Schäden könnten unter anderem angemessene Kosten für die Nutzung alternativer Transportmittel während der ursprünglichen Mietdauer sein. Wir tragen Ihre vorhersehbaren Schäden nicht, wenn Sie dafür von anderer Stelle eine Entschädigung erhalten haben. Wir zahlen nicht für Verluste, die keinen direkten Bezug haben zu unserem Versäumnis, Ihnen ein Fahrzeug bereitzustellen; oder für Verluste, die weder durch uns noch durch Sie vorhersehbar waren (wie entgangene Gewinne oder Gewinnaussichten). Wenn wir aufgrund eines unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Ereignisses – wie etwa eines terroristischen Akts oder einer Naturkatastrophe – den Vertrag brechen, müssen wir unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Zeit, in der das Ereignis andauert, nicht erfüllen. Nichts in dem Vertrag soll unsere Haftung begrenzen oder ausschließen im Hinblick auf Betrug, Tod oder Körperverletzung aufgrund unserer Fahrlässigkeit, oder jede andere Verantwortlichkeit, insoweit sie nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.

Haftung von Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH
Wir haften jedenfalls in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie für Personenschäden. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für den Fall, dass der Mieter Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist, nur im Falle der leicht fahrlässigen Schadenzufügung durch Pan Pneu GmbH oder Personen, deren Verhalten Pan Pneu GmbH zuzurechnen sind. Eine Haftung von Pan Pneu GmbH für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für den Fall, dass der Mieter Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist, nur im Falle der leicht fahrlässigen Schadenzufügung durch Pan Pneu GmbH oder Personen, deren Verhalten Pan Pneu GmbH zuzurechnen sind. Pan Pneu GmbH haftet nicht für Sachen, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht und dort gestohlen, beschädigt oder bei Rückgabe zurückgelassen wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pan Pneu GmbH bzw. Personen, deren Verhalten Pan Pneu GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist.

8. Abdeckung in Europa

Sie können folgende Länder mit Ihrem Mietwagen besuchen:
Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Österreich, Slowenien, Kroatien, Schweiz, Italien.